Was ändert sich durch die neue PSA-Verordnung (EU) 2016/425

Kundeninformationen zu Änderungen und Pflichten

Schädlicher Lärm gehört zu den drei größten Gesundheitsgefahren am Arbeitsplatz. Mit der neuen PSA Verordnung (EU) 2016/425 wird schädlicher Lärm seit 2016 offiziell als irreversible Gesundheitsgefahr anerkannt. Damit wird Gehörschutz jetzt in die Risiko-Kategorie 3 (hohe Risiken, „schwerwiegende Risiken wie Tod oder irreversible Gesundheitsschäden“) eingestuft. Vorher wurde Gehörschutz der Kategorie 2 zugeordnet (mittlere Risiken).
  1. Welche Änderungen beinhaltet die neue Verordnung?
  2. Wie ist der zeitliche Ablauf für die Umsetzung?
  3. Was bedeuten die Änderungen für uns als Hersteller?
  4. Was bedeuten die Änderungen für Sie als Akustiker?
  5. Welche Unterstützung bieten wir Ihnen an?

Zeitlicher Ablauf der Umsetzung - PSA-Verordnung
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