Kundeninformationen zu Änderungen und Pflichten
Schädlicher Lärm gehört zu den drei größten Gesundheitsgefahren am Arbeitsplatz. Mit der neuen PSA Verordnung (EU) 2016/425 wird schädlicher Lärm seit 2016 offiziell als irreversible Gesundheitsgefahr anerkannt. Damit wird Gehörschutz jetzt in die Risiko-Kategorie 3 (hohe Risiken, „schwerwiegende Risiken wie Tod oder irreversible Gesundheitsschäden“) eingestuft. Vorher wurde Gehörschutz der Kategorie 2 zugeordnet (mittlere Risiken).
- Welche Änderungen beinhaltet die neue Verordnung?
- Wie ist der zeitliche Ablauf für die Umsetzung?
- Was bedeuten die Änderungen für uns als Hersteller?
- Was bedeuten die Änderungen für Sie als Akustiker?
- Welche Unterstützung bieten wir Ihnen an?
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