An dieser Stelle finden Sie alle Dokumente zu unserem baumustergeprüften Gehörschutzprodukten. Da es sich bei Gehörschutz um Produkte der Risiko-Klasse 3 handelt (hohe Risiken, „schwerwiegende Risiken wie Tod oder irreversible Gesundheitsschäden“), gelten die höchsten Anforderungen der PSA-Verordnung (EU) 2016/425.
Maßgefertigter Gehörschutz darf grundsätzlich nur nach dokumentierter Funktionskontrolle für die persönliche Schutzausrüstung verwendet werden.