Bedingungen zu Gechenkgutscheinen

Allgemein:

Ein Gutschein berechtigt zum kostenfreien Erwerb des bezeichenten Produktes.
Der Gutschein kann über www.scheinhardt.de oder in unserem Geschäft in Kreuztal eingelöst werden.

Zum Erwerb individuell angepasster Ohrpasstücke wird ein entsprechender Abdruck beider Ohren/Gehörgänge benötigt. Diese können von einem Hörgeräteakustiker angefertigt werden, oder kostenfrei persönlich in unserem Geschäft in Kreuztal .

Weitere Infos dazu hier: Step by Step Anleitung

Bedingungen:

Jeder Gutschein kann nur einmal verwendet werden. Pro Kunde kann nur ein Gutschein pro Einkauf eingelöst werden. Eine Kombination mit anderen Gutscheinen ist nicht möglich. Eine Barauszahlung von Gutscheinen ist nicht möglich. Es erfolgt keine nachträgliche Anrechnung des Gutscheins auf bereits gekaufte Artikel.

Gültigkeit:

Gutscheine sind bis zu 3 Jahre nach Kauf des Gutscheins einlösbar. Das Gültigkeitsdatum ist auf dem Gutschein angegeben.

Ausschluss des Widerrufsrechts:

Alle nicht vorgefertigten Waren die nach Kundenspezifikation gefertigt werden sind vom Widerruf ausgenommen.